I. Nach bestandener Steuerinspektorenprüfung war der Kläger und Revisionskläger (Kläger) von 1960 bis 1965 als Sachbearbeiter bei einem Finanzamt (FA) tätig. Von 1965 bis 1981 war er Prokurist einer Baufirma. 1982 bestand er die Bilanzbuchhalterprüfung. Seinen Antrag, zur Steuerberaterprüfung 1983 zugelassen zu werden, wies der Zulassungsausschuß beim Finanzministerium, dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Beklagter), zurück.
Die Klage hatte keinen Erfolg.
II. Die Revision ist nicht begründet.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|