I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind zusammenveranlagte Eheleute. Der Kläger erwarb im November 1974 festverzinsliche Wertpapiere im Nominalwert von 1.000.000 DM. Die Zinsen waren jeweils zum 1. April fällig. Der Kaufpreis betrug 940.000 DM zuzüglich 39.333 DM für noch nicht fällige Stückzinsen. Zur Finanzierung des Kaufpreises nahm der Kläger einen Bankkredit auf. Die Bank belastete sein Kreditkonto vorschußweise für 60 Tage mit Schuldzinsen von 17.954 DM. Der Kläger deckte den Kredit am 2. Januar 1975 in Höhe von 200.000 DM und am 23. Januar 1975 in Höhe des Restbetrags aus Eigenmitteln ab. Daraufhin erstattete die Bank Schuldzinsen in Höhe von 2.701 DM. Am 21. Mai 1975 veräußerte der Kläger die Wertpapiere mit Gewinn. Im Jahre 1975 flossen dem Kläger Erträge von 29.167 DM zu.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|