BFH - 21.10.1970 (I R 94/68) - DRsp Nr. 1997/10293
BFH, vom 21.10.1970 - Aktenzeichen I R 94/68
DRsp Nr. 1997/10293
»1. Die Gemeinden sind nicht befugt, Anfechtungsklage gegen Streitentscheidungen der FÄ nach § 212c Abs. 2AO zu erheben. 2. Eine Anfechtungsklage ist unzulässig, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die von dem Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können.«