BFH vom 22.01.1970
IV 85/65
Fundstellen:
BFHE 98, 401
BStBl II 1970, 413

BFH - 22.01.1970 (IV 85/65) - DRsp Nr. 1997/10043

BFH, vom 22.01.1970 - Aktenzeichen IV 85/65

DRsp Nr. 1997/10043

»Die den Schwestern des Steuerpflichtigen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbregelung eingeräumten stillen Beteiligungen am vom Vater übernommenen Unternehmen können auf Grund der besonderen Gestaltung der Gewinnbeteiligungen in Verbindung mit anderen Umständen des Falles als außerbetriebliche Vermögensauseinandersetzung zu würdigen sein.«

I. Am Unternehmen des Revisionsbeklagten (Steuerpflichtigen) waren in den Streitjahren 1954 bis 1956 seine Schwestern, K. und S. als stille Gesellschafterinnen beteiligt. Streitig ist, in welcher Höhe deren Gewinnanteile steuerlich anerkannt und bei der Gewinnermittlung des Steuerpflichtigen als Betriebsausgaben abgezogen werden können.