BFH - 22.01.1980 (VIII R 74/77) - DRsp Nr. 1997/14317
BFH, vom 22.01.1980 - Aktenzeichen VIII R 74/77
DRsp Nr. 1997/14317
»1. Als Einlagen sind Nutzungsrechte nur geeignet, wenn sie die Eigenschaft eines Wirtschaftsguts besitzen. Das ist nur der Fall, wenn sie einen feststellbaren wirtschaftlichen Wert haben. 2. Als Teilwert eines solchen Nutzungsrechts können höchstens die ersparten Aufwendungen angesetzt werden.«