BFH - 22.04.1982 (III R 101/78) - DRsp Nr. 1997/15318
BFH, vom 22.04.1982 - Aktenzeichen III R 101/78
DRsp Nr. 1997/15318
»1. Ein Grundstück und das an einem Nachbargrundstück bestehende Erbbaurecht sind zwei selbständige wirtschaftliche Einheiten, auch wenn Grundstück und Erbbaurecht demselben Steuerpflichtigen gehören. 2. Werden beide Grundstücke mit einer einheitlichen Lagerhalle bebaut, so ist bei Abschlägen für Großobjekte und wegen übergroßer bebauter Fläche auf die Halle als Ganzes und nicht auf die gegenständliche Begrenzung der wirtschaftlichen Einheiten abzustellen.«