BFH - 22.04.1982 (IV R 216/79) - DRsp Nr. 1997/15334
BFH, vom 22.04.1982 - Aktenzeichen IV R 216/79
DRsp Nr. 1997/15334
»Die ermäßigte Steuermeßzahl für das Gewerbekapital bei Unternehmen, die den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr zum Gegenstand haben (§ 13 Abs. 3GewStG 1974), ist auf das zum Stichtag ermittelte Gewerbekapital zeitanteilig anzuwenden, wenn das bei der Ermittlung des Gewerbekapitals berücksichtigte Schiff das Recht und die Pflicht zur Führung der Bundesflagge erst nach dem Stichtag während eines Erhebungszeitraums erwirbt.«
Normenkette:
GewStG (1974) § 13 Abs. 3 ;
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