I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Konkursverwalter über das Vermögen der A-GmbH. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) meldete Säumniszuschläge in Höhe von insgesamt 472 DM sowie rückständige Lohn- und Kirchenlohnsteuer jeweils mit Vorrecht nach §
Das Finanzgericht (FG) wies mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1981, 116 veröffentlichten Urteil die Klage ab und führte zur Begründung aus: Säumniszuschläge seien nach §
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