I. Die Steuerpflichtige (Klägerin, Revisionsklägerin) betreibt ein Märchenwaldunternehmen. Das Finanzamt - FA - (Beklagter, Revisionsbeklagter) versagte bei der Umsatzsteuerveranlagung 1968 den ermäßigten Steuersatz für Schausteller nach § 12 Abs. 2 Nr. 7e UStG 1967. Einspruch und Klage blieben erfolglos.
Mit der Revision rügt die Steuerpflichtige Verletzung formellen und materiellen Rechts. Sie macht im einzelnen geltend:
Das Finanzgericht (FG) habe sich verfahrensfehlerhaft nicht mit einem vom Deutschen Industrie- und Handelstag eingeholten Gutachten auseinandergesetzt, nach dem sich der Betrieb eines Märchenwalds als Ausübung des Schaustellergewerbes darstelle.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|