BFH vom 22.07.1980
VIII R 114/78
Normen:
AO (1977) § 174 Abs. 4, Abs. 5 ; FGO § 60 Abs. 1, Abs. 6 ;
Fundstellen:
BFHE 131, 429
BStBl II 1981, 101

BFH - 22.07.1980 (VIII R 114/78) - DRsp Nr. 1997/14729

BFH, vom 22.07.1980 - Aktenzeichen VIII R 114/78

DRsp Nr. 1997/14729

»1. Der einfach Beigeladene (§ 60 Abs. 1 FGO) ist zur Einlegung der Revision auch dann befugt, wenn keiner der Hauptbeteiligten Revision eingelegt hat. 2. Der Beigeladene bleibt mit seinem Antrag im Revisionsverfahren "innerhalb der Anträge eines als Kläger oder Beklagter Beteiligten" (§ 60 Abs. 6 Satz 1 FGO), wenn der Antrag dem des Klägers oder Beklagten im vorinstanzlichen Verfahren entspricht. 3. Der Beigeladene ist durch das Urteil des FG in seinen rechtlichen Interessen berührt - und damit beschwert -, wenn das FA aufgrund der Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts in der finanzgerichtlichen Entscheidung berechtigt ist, einen gegenüber dem Beigeladenen ergangenen Steuerbescheid gemäß § 174 Abs. 4 und 5 AO 1977 zu seinen Ungunsten zu ändern.«

Normenkette:

AO (1977) § 174 Abs. 4, Abs. 5 ; FGO § 60 Abs. 1, Abs. 6 ;