I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die Gesamtrechtsnachfolgerin des im Jahre 1964 nach dem Zweckverbandsgesetz vom 7. Juni 1939 (RGBl I 1939, 979) gegründeten Wasserversorgungsverbands D. Die Gesamtrechtsnachfolge trat durch Umwandlung gemäß § 59 des Umwandlungsgesetzes vom 6. November 1969 - UmwG - (BGBl I, 2081) ein.
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