BFH - 22.11.1972 (I R 135/72) - DRsp Nr. 1997/11360
BFH, vom 22.11.1972 - Aktenzeichen I R 135/72
DRsp Nr. 1997/11360
»Erläßt das FA nach Klageerhebung einen neuen, den ursprünglichen (angefochtenen) berichtigenden Bescheid, der dem Klagebegehren des Klägers voll entspricht, erklärt der Kläger jedoch - anders als das FA - trotz Aufforderung durch das Gericht den Rechtsstreit nicht für in der Hauptsache als erledigt, so ist die Klage mangels Rechtsschutzinteresses kostenpflichtig als unzulässig abzuweisen.«
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