I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute. Sie waren Gesellschafter der X KG, die sich vor allem mit der ingenieurmäßigen Planung und Errichtung von ...anlagen, daneben aber auch mit der Vermittlung der zugehörigen Geschäfte sowie mit dem An- und Verkauf gebrauchter Anlagen beschäftigte. Die Gesellschaft wurde durch Vertrag vom 7. März 1974 gegründet und in das Handelsregister eingetragen; der Kläger war Komplementär, die Klägerin Kommanditistin. Die Klägerin war in den Streitjahren 1974 und 1975 als Bürogehilfin im Unternehmen tätig und erhielt dafür als Arbeitslohn 3.749 DM (1974) bzw. 3.755 DM (1975). Bei der einheitlichen Gewinnfeststellung für die Streitjahre rechnete der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) die als Betriebsausgabe der KG berücksichtigte Vergütung der Klägerin als Gewinn zu.
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