I. Streitig ist noch, ob der Steuerpflichtigen (Klägerin, Revisionsbeklagten) Ausfuhrhändlervergütung und Ausfuhrvergütung für Oktober und November 1961 zusteht.
Die Steuerpflichtige lieferte 1961 Maschinenteile nach ... (Ausland). Herstellerin der Waren war die W in ... (Inland). Die W lieferte die Waren an die Firma C in .. (Ausland), die ihrerseits an die Steuerpflichtige lieferte. Die Lieferungen vollzogen sich im Reihengeschäft. Die W übergab die Waren im Inland einem Spediteur, der den Versand ins Ausland durchführte. Die weißen Spediteurbescheinigungen wurden auf die Steuerpflichtige ausgestellt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|