I. Streitig ist, ob der Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem in Berlin belegenen Grundstück durch den Kläger gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 9 des Berliner Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) von der Grunderwerbsteuer befreit ist. Eigentümerin des damals noch unbebauten Grundstücks war Frau A. Im Vorgriff auf die beabsichtigte Grundstücksparzellierung und -veräußerung hatte die Firma H B, Bauunternehmen, einen Plan zur Bebauung des Grundstücks mit einer Reihenhausanlage erstellt. Sie hatte am 22. Oktober 1976 einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt, die ihr am 4. Februar 1977 erteilt wurde. Errichtet werden sollten sieben Wohneinheiten.
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