I. Die Revisionsklägerin (Steuerpflichtige), eine GmbH, wurde im Rahmen einer Betriebsaufspaltung gegründet. Sie führt den Geschäftsbetrieb einer OHG fort, die ihr die Betriebsgrundstücke und die Einrichtung verpachtet hat. Die Gesellschafter der Steuerpflichtigen sind zugleich die Gesellschafter der OHG. Anläßlich einer Betriebsprüfung im Jahre 1960 wurde festgestellt, daß die Steuerpflichtige an die OHG im Streitjahr 1958 zunächst nur die folgenden Pachtzinsen gezahlt und gebucht hatte:
am 31. März 1958 22.500 DM
am 30. Juni 1958 7.500 DM
am 31. Juli 1958 7.500 DM
am 30. September 1958 15.000 DM
am 31. Dezember 1958 15.000 DM
---------
insgesamt 82.500 DM.
Unter dem 31. Dezember 1958 wurden dann die folgenden Beträge nachgebucht:
60.000 DM 232.790 DM 225.377 DM ---------- insgesamt 518.167 DM.
Diesen Nachbuchungen lag ein schriftlicher Vertrag zwischen der Steuerpflichtigen und der OHG vom 12. Dezember 1958 zugrunde, nach dem sich der Pachtzins zusammensetzt:
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|