I. Streitig war bei der einheitlichen Gewinnfeststellung 1961 der Revisionsbeklagten, einer OHG, die Zulässigkeit der Erhöhung der Warenanschaffungskosten um anteilige Reisekosten in Höhe von 1.639 DM. Die OHG betrieb den Handel mit gebrauchten Möbeln, Silbergegenständen, Gebrauchsporzellan und Antiquitäten. Ihre Gesellschafter und ihre Angestellten übernahmen regelmäßig, so auch im Streitjahr, Orientierungs- und Einkaufsreisen ins Ausland, besonders nach Großbritannien, Frankreich und Italien; die Reisekosten behandelte die OHG als laufende Betriebsausgaben.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|