I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) kaufte am 14. Januar 1958 ein Grundstück. Nach dem beurkundeten Kaufvertrag übernahm er folgende Verbindlichkeiten:
a) Eine in Abteilung III Nr. 15 des Grundbuches hypothekarisch gesicherte Schuld gegenüber der A-Bank von ursprünglich ... Reichsmark nach dem Valutastand zum 31. Dezember 1957,
b) eine in Abteilung III Nr. 16 des Grundbuches hypothekarisch gesicherte Schuld gegenüber der Gebietskörperschaft Groß-Berlin Wohnungsbau Kreditanstalt nach dem Valutastand vom 31. Dezember 1957,
c) eine Schuld gegenüber der unter b genannten Gläubigerin in Höhe von ursprünglich ... DM nach dem Valutastand zum 31. Dezember 1957. Diese Schuld sollte noch nachträglich auf dem Kaufgrundstück dinglich gesichert werden. Die Sicherung wurde später in Abteilung III Nr. 18 des Grundbuches eingetragen;
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