I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte zu 2 ist eine ins Handelsregister eingetragene Kommanditgesellschaft (im folgenden KG). Gegenstand ihres Unternehmens ist insbesondere die Errichtung und Veräußerung von Wohn- und Geschäftsbauten, der An- und Ver- kauf sowie die Vermittlung von Grundstücken und die Baubetreuung. Im Streitjahr 1967 war Komplementärin die R-GmbH; diese sollte vertraglich nicht am Kapital und am Gewinn und Verlust beteiligt sein. Kommanditisten mit gleichhohen Kommanditeinlagen und einem Gewinn- und Verlustanteil von je 50 v.H. waren A und B. Diese waren auch zu gleichen Teilen Gesellschafter der R-GmbH. Die KG war gewerblich tätig; ihre Gewinne ermittelte sie durch Vermögensvergleich nach den §§ 5, 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
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