BFH - 24.03.1983 (IV R 240/80) - DRsp Nr. 1997/15715
BFH, vom 24.03.1983 - Aktenzeichen IV R 240/80
DRsp Nr. 1997/15715
»Der Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen einer OHG und dem Ehegatten eines Gesellschafters steht nicht entgegen, daß der Arbeitslohn auf ein gemeinschaftliches Konto der Eheleute überwiesen wird, über das jeder der Ehegatten ohne Mitwirkung des anderen verfügen kann (sog. Oder-Konto).«