BFH - 24.03.1983 (V B 56/82) - DRsp Nr. 1997/15588
BFH, vom 24.03.1983 - Aktenzeichen V B 56/82
DRsp Nr. 1997/15588
»Die Abgrenzung steuerbarer betrieblicher Sachzuwendungen als Vergütung für geleistete Dienste gegen die sog. freiwilligen Sachzuwendungen erfordert eine eingehende Prüfung der gesamten Beziehungen von Arbeitgeber zu Arbeitnehmer; diese darf sich nicht auf die schriftliche Vertragslage beschränken.«