I. Sachverhalt und Entscheidung des Finanzgerichts (FG)
1. Das Finanzamt - FA - (Beklagter und Revisionskläger) veranlagte die steuerpflichtigen Eheleute (Kläger) zur Vermögensteuer auf den 1. Januar 1963. Es erfaßte dabei u.a. den Anspruch der Ehefrau (Klägerin zu b) auf 25 % des Reinertrags von zwei in Berlin gelegenen Grundstücken mit einem Kapitalwert von 285.392 DM. Diesem Anspruch liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
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