BFH - 24.07.1980 (IV R 65/77) - DRsp Nr. 1997/14743
BFH, vom 24.07.1980 - Aktenzeichen IV R 65/77
DRsp Nr. 1997/14743
»In der Fristbestimmung des § 14a Abs. 4EStG 1971 "innerhalb von sechs Monaten nach der Veräußerung" ist unter Veräußerung die Veräußerung im bürgerlich-rechtlichen Sinne (als Fristbeginn also die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch) zu verstehen.«