BFH vom 24.07.1984
VIII R 65/84
Fundstellen:
BStBl II 1985, 85

BFH - 24.07.1984 (VIII R 65/84) - DRsp Nr. 1997/16051

BFH, vom 24.07.1984 - Aktenzeichen VIII R 65/84

DRsp Nr. 1997/16051

»Der Prokurist einer Personengesellschaft, an der der Vater und die Ehefrau des Prokuristen als Gesellschafter beteiligt sind, ist auch dann kein Mitunternehmer dieser Personengesellschaft, wenn er neben seiner Prokuristentätigkeit ein Einzelunternehmen betreibt, zwischen diesem und der Personengesellschaft eine gegenseitige Abhängigkeit besteht, der Prokurist als Einzelunternehmer verpflichtet ist, die Personengesellschaft zu beraten, das Einzelunternehmen auf den Betrieb der Personengesellschaft zugeschnitten und auf die Mitbenutzung von Betriebsmitteln der Personengesellschaft angewiesen ist.«

Gründe: