I. Streitig ist, ob Aufwendungen für Buchführungsarbeiten im Jahr der Auftragserteilung oder in den Jahren, für die sie vorgenommen wurden, gewinnmindernd zu berücksichtigen sind.
Im Anschluß an eine 1964 durchgeführte Betriebsprüfung für 1959-1962, bei der die Buchführung des Klägers und Revisionsbeklagten (Steuerpflichtigen) für nicht ordnungsmäßig befunden und Gewinnschätzungen für alle Jahre vorgenommen wurden, erließ der Beklagte und Revisionskläger (Finanzamt - FA -) berichtigte Steuerbescheide für 1959-1961 und einen erstmaligen Steuerbescheid für 1962.
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