I. Streitig ist bei den Körperschaftsteuerveranlagungen 1969 bis 1971,
1. ob die Erstattung von Fahrtkostenauslagen und die Gewährung von Sitzungsgeldern, Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen für die Teilnehmer der Vertreterversammlung einer Genossenschaft bei dieser verdeckte Gewinnausschüttungen sind,
2. ob eine Rückstellung für Speicher- und Sicherungskosten aufgrund von Datenverarbeitungsverträgen steuerrechtlich anzuerkennen ist.
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