BFH - 24.09.1970 (I R 21/70) - DRsp Nr. 1997/10274
BFH, vom 24.09.1970 - Aktenzeichen I R 21/70
DRsp Nr. 1997/10274
»Gewinne aus der gelegentlichen Veräußerung von Grundstücken gehören auch bei Grundstücksgesellschaften nicht zu den nach § 9 Abs. 1 Satz 2 GewStG vom Gewerbeertrag zu kürzenden Beträgen.«
Normenkette:
GewStG § 9 ;
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