I. Finanzamt (FA) - Beklagter - und Finanzgericht (FG) hatten die vom Kläger gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes über Befreiungen von der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Grundstücken zur Verbesserung der Struktur land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in der Fassung vom 3. Februar 1967 - GrEAgrarG - (GVBl 29) beantragte Befreiung eines Grundstückserwerbs durch Vertrag vom 23. September 1967 abgelehnt, da der Kläger seinen landwirtschaftlichen Betrieb unstreitig verpachtet habe und deshalb nicht "Landwirt im Hauptberuf" im Sinne dieser Vorschrift sei.
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