I. Die 1909 geborene Klägerin zog 1972 zu dem 10 Jahre älteren verwitweten Erblasser und führte ihm den Haushalt bis zu seinem Tod im Jahre 1977. In der letzten Zeit seines Lebens pflegte sie ihn auch. Kost und Wohnen waren für sie frei. Ein Gehalt zahlte der Erblasser allerdings nicht. Er finanzierte aber den gemeinsamen Urlaub.
Der Erblasser errichtete 1972 ein Testament, durch das er der Klägerin verschiedene Vermächtnisse aussetzte "als Entgelt dafür, daß sie mich vom Tode meiner Frau ... an, also von etwa Mai 1972 an, ständig verpflegt und versorgt sowie Dienste im Haushalt und Garten geleistet hat" und in der Erwartung, daß sie dies auch in Zukunft tun werde. Als Alleinerbin bestimmte er eine noch zu errichtende Stiftung.
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