BFH - 25.06.1981 (IV R 241/80) - DRsp Nr. 1997/15105
BFH, vom 25.06.1981 - Aktenzeichen IV R 241/80
DRsp Nr. 1997/15105
»Einkommensteuervorauszahlungen können zum nächsten Vorauszahlungszeitpunkt ohne Einhaltung einer Frist erhöht werden. Bei auftretenden Härten kann Stundung in Betracht kommen.«