I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) errichteten 1974 auf ihrem Grundstück ein Wohngebäude. Lt. Baufallanzeige des zuständigen Stadtbauamtes handelte es sich um den "Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung". Als Tag des Abschlusses der Bauarbeiten war der 19. Juni 1974 angegeben.
In dem Wert- und Artfortschreibungsbescheid auf den 1. Januar 1975 bewertete der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) das Grundstück den Angaben der Kläger entsprechend als Zweifamilienhaus (Bescheid vom 2. Februar 1976). Den im Sachwertverfahren ermittelten Einheitswert stellte er auf 210.000 DM fest.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|