AO (1977) § 120 Abs. 2 Nr. 4 ; BGB § 133 ; MinöStGöStG (i.d.F. der Bekanntmachung vom 11.10.1978 BGBl I 1978, 1669) § 9 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 134, 97
BStBl II 1982, 34
BFH - 25.08.1981 (VII B 3/81) - DRsp Nr. 1997/15070
BFH, vom 25.08.1981 - Aktenzeichen VII B 3/81
DRsp Nr. 1997/15070
»1. Bei der Auslegung einer Verfügung der Behörde kommt es gemäß dem entsprechend anzuwendenden § 133BGB nicht darauf an, was die Behörde mit ihren in der Verfügung enthaltenen Erklärungen gewollt hat, sondern darauf, wie der Betroffene nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der Erklärungen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte. 2. Die mit der Bewilligung eines Steuerlagers gemäß § 120 Abs. 2 Nr. 4AO 1977 verbundene Auflage, für die Steuern Sicherheit zu leisten, kann selbständig vollzogen und selbständig angefochten werden.«
Normenkette:
AO (1977) § 120 Abs. 2 Nr. 4 ; BGB § 133 ; MinöStGöStG (i.d.F. der Bekanntmachung vom 11.10.1978 BGBl I 1978, 1669) § 9 Abs. 1 ;
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