BFH vom 25.09.1970
VI R 101/67
Normen:
EStG § 7b;
Fundstellen:
BFHE 100, 493
BStBl II 1971, 130

BFH - 25.09.1970 (VI R 101/67) - DRsp Nr. 1997/10349

BFH, vom 25.09.1970 - Aktenzeichen VI R 101/67

DRsp Nr. 1997/10349

»Bei einem Gebäude, das mehreren Miteigentümern oder einer Personengesellschaft zur gesamten Hand gehört, müssen die Voraussetzungen des § 7b EStG in vollem Umfange, nicht nur in einzelnen Beziehungen nach den Verhältnissen der einzelnen Miteigentümer oder Gesellschafter beurteilt werden.«

Normenkette:

EStG § 7b;

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin ist eine durch Umwandlung aus einer GmbH entstandene, handelsgerichtlich eingetragene OHG. In den Jahren 1955/56 errichtete die OHG auf den zuvor erworbenen unbebauten Grundstücken in B -Straße und -Straße Wohngebäude, die am 1. Juli 1956 bzw. am 1. April 1956 bezugsfertig wurden. Die Einkünfte der OHG wurden als solche aus Vermietung und Verpachtung behandelt.