BFH - 25.11.1970 (I R 78/69) - DRsp Nr. 1997/10427
BFH, vom 25.11.1970 - Aktenzeichen I R 78/69
DRsp Nr. 1997/10427
»Wer als Fotograf wirklichkeitsgetreue Luftaufnahmen herstellt, die von seinen Abnehmern in vielfältiger Weise (z.B. für Werbung, Planung, verschiedenartige Illustrationen und Archivzwecke) benutzt oder ausgewertet werden, übt in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit aus.«
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