BFH - 25.11.1970 (III R 122/69) - DRsp Nr. 1997/10429
BFH, vom 25.11.1970 - Aktenzeichen III R 122/69
DRsp Nr. 1997/10429
»Unterläßt das FA in einem außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren über die einheitliche und gesonderte Feststellung des gemeinen Werts von GmbH-Anteilen, das allein von der betroffenen Gesellschaft eingeleitet worden ist, die notwendige Zuziehung der Anteilseigner, so kann dieser wesentliche Mangel des Einspruchsverfahrens dadurch geheilt werden, daß das FG in dem anschließenden Klageverfahren die notwendige Beiladung der Anteilseigner beschließt und diese Klageverfahren hinzuzieht.«
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