BFH - 26.01.1972 (I R 145/69) - DRsp Nr. 1997/11227
BFH, vom 26.01.1972 - Aktenzeichen I R 145/69
DRsp Nr. 1997/11227
»Zur Beurteilung der Verbindlichkeiten gegenüber Rückversicherern, die ihren Rechtsgrund in der vertraglich vereinbarten Einbehaltung eines Teils der Rückversicherungsprämien haben (sog. Bardepots), als Dauerschulden.«
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