I. Das Finanzgericht hatte die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids abgelehnt, der Antragsteller dagegen Beschwerde erhoben.
Gegen den Entscheid des Finanzgerichts, der Beschwerde nicht abzuhelfen, hat der Antragsteller überdies eine zusätzliche selbständige Beschwerde eingelegt und "die Aufhebung des genannten Beschlusses und die Zurückverweisung an das Finanzgericht beantragt", weil dieser Beschluß "vermutlich nicht von allen Richtern unterschrieben" (was nicht zutrifft) und "auch nicht begründet" sei. Diese Beschwerde ist unzulässig.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|