I. Streitig ist im Veranlagungszeitraum 1966, ob zwischen der Klägerin, einer KG, und einer GmbH & Co. KG gewerbesteuerlich eine Unternehmenseinheit bestand.
Die Klägerin betreibt ein Hoch- und Tiefbauunternehmen. Im Streitjahr waren an ihr der Kaufmann A als Komplementär und seine Mutter, Frau B, als Kommanditistin beteiligt. Das Beteiligungsverhältnis betrug 50:50. 1964 hatten die beiden Gesellschafter die GmbH und die GmbH & Co.-KG gegründet.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|