Die Klägerin hatte gegen den Steuerbescheid des Hauptzollamts (HZA) vom 26. November 1963 über ...DM Eingangsabgaben am 23. Dezember 1963 Einspruch erhoben mit dem Antrag, den Steuerbescheid aufzuheben. Auf Antrag der Klägerin erließ das HZA einen Teilbetrag. Am 18. Dezember 1965 legte die Klägerin gegen den Bescheid des HZA, mit dem es den Erlaß des Restbetrags ablehnte, Beschwerde ein. Mit Schriftsatz vom 31. Dezember 1966 erhob die Klägerin Klage und beantragte, den Steuerbescheid vom 26. November 1963 und den den Erlaß des Restbetrags ablehnenden Bescheid des HZA vom 29. Dezember 1964 aufzuheben.
Das Finanzgericht (FG) nahm das Vorliegen von zwei Streitsachen an und wies die Klagen jeweils als unzulässig ab. Die den Steuerbescheid betreffende Streitsache sah es als Klage gemäß § 46 FGO an. Auf Antrag der Klägerin setzte es den Streitwert fest, und zwar in Höhe des mit dem Steuerbescheid angeforderten Betrags.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|