EStG § 15 § 18 Abs. 1 Nr. 1 ; GewStG § 2 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 101, 115
BStBl II 1971, 249
BFH - 26.11.1970 (IV 60/65) - DRsp Nr. 1997/10418
BFH, vom 26.11.1970 - Aktenzeichen IV 60/65
DRsp Nr. 1997/10418
»Der Betrieb einer medizinischen Badeanstalt ist in der Regel ein Gewerbebetrieb, wenn sich die Verabreichung der Bäder einschließlich der Saunabäder nicht als Hilfsmaßnahme zu einer im übrigen freien Berufstätigkeit des oder der Inhaber (z.B. Arzt, Heilpraktiker, Krankengymnast, Masseur) darstellt.«
Normenkette:
EStG § 15 § 18 Abs. 1 Nr. 1 ; GewStG § 2 Abs. 2 Nr. 1 ;
Gründe:
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