Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wird zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt. Am 7. September 1971 erließ der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) den Einkommensteuerbescheid und Ergänzungsabgabebescheid 1969. Hiergegen legten die Kläger Einspruch ein. Die Anträge der Kläger auf Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Bescheide hatten keinen Erfolg.
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