BFH - 27.03.1979 (VII R 41/78) - DRsp Nr. 1997/14203
BFH, vom 27.03.1979 - Aktenzeichen VII R 41/78
DRsp Nr. 1997/14203
»1. Pfändungsverfügungen, die bei gleichzeitig bekanntgegebenem Leistungsgebot unter Verletzung der Wochenfrist des § 326 Abs. 3 Nr. 1AO ergehen, sind nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar. 2. Ficht der Vollstreckungsschuldner eine wegen Verletzung der Schonfrist rechtsfehlerhafte Vollstreckungsmaßnahme fristgerecht mit der Beschwerde an, so erlangt diese nicht mit Ablauf der Schonfrist Rechtswirksamkeit ex nunc.«