BFH - 27.03.1979 (VIII R 88/76) - DRsp Nr. 1997/14195
BFH, vom 27.03.1979 - Aktenzeichen VIII R 88/76
DRsp Nr. 1997/14195
»Die ermäßigte Steuermeßzahl des § 11 Abs. 3 Satz 1 GewStG 1968 galt im Veranlagungszeitraum 1972 nicht für Personen, die neben Betriebsarbeitern auch Heimarbeiter beschäftigten.«
Normenkette:
GewStG (1968) § 11 Abs. 3 Satz 1;
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