Die Kläger, Revisionskläger und Antragsteller (Kläger) sind Erben des am 5. Februar 1972 verstorbenen Kaufmanns A. Dieser betrieb bis zu seinem Tode einen Einzelhandel mit Möbeln. In den Jahren 1970 und 1971 wurden für ihn zahlreiche selbständige Handelsvertreter auf Provisionsbasis tätig. Zum wesentlichen Teil hatten diese Vertreter, die eine Auszahlung von Umsatzsteuer neben der Nettoprovision verlangt hatten, für den Kaufmann A folgenden Revers unterschrieben:
"Ich erkläre hiermit, daß ich die Mehrwertsteuer für meine Provisionsbezüge selbst an das FA abführen werde."
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