BFH vom 27.08.1970
V R 119/66
Fundstellen:
BFHE 100, 330
BStBl II 1971, 122

BFH - 27.08.1970 (V R 119/66) - DRsp Nr. 1997/10346

BFH, vom 27.08.1970 - Aktenzeichen V R 119/66

DRsp Nr. 1997/10346

»1. Zur Verfassungsgemäßheit des § 4 Abs. 1 Nr. 2 BHG 1952. 2. Die Frage, ob die im Bundesgebiet gelegene Betriebstätte eines Westberliner Unternehmers im eigenen Namen handelt, d.h. mit einiger Selbständigkeit auftritt, ist anhand sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu beurteilen. Ein Tätigwerden des Unternehmers beim Abschluß der Umsatzgeschäfte schließt nicht in jedem Fall den Kürzungsanspruch aus. 3. Das FA kann steuerlich zuverlässigen Unternehmern gestatten, den buchmäßigen Nachweis der Kürzungsvoraussetzungen aus in Berlin (West) geführten Büchern zu erbringen.«

I. Die Revisionsklägerin ist Alleinerbin des nach Revisionseinlegung verstorbenen Steuerpflichtigen. Streitig ist, ob der Steuerpflichtige berechtigt war, für 1957/58 Umsatzsteuerkürzungen nach § 3 Abs. 1 des Berlinhilfegesetzes (BHG) 1952 in Anspruch zu nehmen.