BFH - 28.04.1982 (I R 151/78) - DRsp Nr. 1997/15309
BFH, vom 28.04.1982 - Aktenzeichen I R 151/78
DRsp Nr. 1997/15309
»1. Abfindungen für den Verzicht auf Rechte aus langfristigen Pachtverträgen über in Frankreich gelegene Grundstücke gehören zu den Einkünften aus der Nutzung unbeweglichen Vermögens; die Besteuerung dieser Einkünfte ist der Französischen Republik zugewiesen. 2. Zur Berechnung des Progressionsvorbehalts.«