I. Seit Anfang des Jahres 1974 dauern Auseinandersetzungen zwischen dem Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) einerseits und dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt -FA-) andererseits wegen unerlaubter Hilfeleistung in Steuersachen an. Der Kläger war bis Ende Februar 1975 als Angestellter beim beklagten FA tätig und wurde am 1. März 1975 an ein anderes FA versetzt. Im Februar 1976 ist mit einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung ein Steuerstrafverfahren gegen ihn eingeleitet worden, das bis zur Entscheidung des Finanzgerichts (FG) noch nicht abgeschlossen war.
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