BFH - 28.07.1983 (IV R 174/80) - DRsp Nr. 1997/15815
BFH, vom 28.07.1983 - Aktenzeichen IV R 174/80
DRsp Nr. 1997/15815
»1. In der Land- und Forstwirtschaft ist der Nutzungswert der Altenteilerwohnung auch bei dinglich gesichertem Wohnungsrecht bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft des Altenteilsverpflichteten anzusetzen, dem der Hof unentgeltlich übergeben worden ist. 2. Die unentgeltliche Überlassung der Wohnung an die Altenteiler stellt eine Sachleistung im Rahmen der Altenteilsleistungen dar, die als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1EStG 1975 abzugsfähig sind.«