BFH - 28.09.1972 (VII B 70/72) - DRsp Nr. 1997/11269
BFH, vom 28.09.1972 - Aktenzeichen VII B 70/72
DRsp Nr. 1997/11269
»Die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Gesuchs um Ablehnung eines Richters des Finanzgerichts ist unzulässig, wenn das Finanzgericht bereits in der Sache entschieden hat.«
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