BFH - 28.10.1970 (I R 116/67) - DRsp Nr. 1997/10312
BFH, vom 28.10.1970 - Aktenzeichen I R 116/67
DRsp Nr. 1997/10312
»Ein verlagertes Bankinstitut im Sinne der 35. Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz konnte im Jahre 1957 für die Befriedigung der Gläubiger außerhalb des Währungsgebietes keine Rückstellung bilden.«
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